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1. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 272

1859 - Lübeck : Rohden
272 Xvii. §. 4. Einbruch der Germanen in die Grenzprovinzen. zu nehmen. Durch diese neu hereinbrechenden Ansiedler wurden die Alpengegenden südwärts der Donau völlig germanisch, nachdem die früheren Bewohner (Kelten mit Römern vermischt) durch den ge- waltigen Ansturm größtentheils auseinandergesprengt waren. Eben so traten in dem römischen Grenzgebiet zwischen Rhein und Do- nau neue suevische Völkerschaften hervor, die ebenfalls aus ihren nordöstlichen Sitzen durch die Sachsen verdrängt waren, und bildeten unter dem Namen Alemannen eine gewaltige Macht. Kaiser Ca- racalla konnte sie nicht bezwingen, mußte sie auf römischem Gebiet gewähren lassen und suchte nur ein möglichst freundliches Verhältniß zwischen ihnen und den Römern herzustellen. Die Hauptgefahr drohte den Römern aber immer wieder von den östlichsten Massen der Ger- manenstämme, von den Geten oder Gothen. Diese gewaltigen Kriegsleute ließen sich schon südwärts der Donau nieder, in Mosten, und so oft sie auch geschlagen sein mochten, in immer neuer Kraft richteten sie sich wieder auf, zwangen den Kaiser Alexander Se- verus zur Zahlung von Jahrgeldern, besiegten den Gordia- nus Iii., führten unter Philippus Arabs neue gewaltige Hee- resmaffen über die Donau, überschritten das Hämusgebirge, sielen in Macedonien und die südlichen Länder ein, überwanden und tödteten den Kaiser Decius in einer Hauptschlacht (251) und ließen sich nur durch große Versprechungen und Zahlungen seines Nachfolgers bewegen, wieder über die Donau zurückzuziehen (vgl. S. 253.255). Der Einbruch dieser germanischen Barbaren in die Grenzprovinzen des römischen Weltreichs — mochten sie nun als römische Unterthanen und Grenzvertheidiger oder als unwillkommene Störenfriede und nur aus Noth geduldete Eindringlinge unter den Römern wohnen — gab nothwendig auch den ersten Anlaß zur Bekanntschaft der Germanen mit dem Christenthum im Römerreich. Denn durch den ganzen Rie- senleib des römischen Weltreichs war ja schon das Christenthum in tausend und aber tausend feinen Canälen bis in die entlegensten Pro- vinzen verbreitet. Durch den Handelsverkehr, durch einen fortwähren- den Wechsel der Legionen, durch neue Ansiedler aus Italien, aus Klein- Asien, aus Griechenland war die ewige Wahrheit bereits bis an die Ufer des Rheins und der Donau getragen. Man will schon im dritten Jahrhundert Bischofsitze kennen in Metz, Trier, Cöln, Tongern, in Mainz, Worms, Straßburg, Basel, in Augsburg, Regensburg, Fabian« (Wien) u. s. w. Wenn sich auch wirkliche Bisthümer nur an den we- nigsten genannten Orten Nachweisen lassen, so waren doch christliche Gemeinden ohne Zweifel weit und breit vorhanden, besonders zahlreich in Pannonien (Ungarn). Aber noch schwebte die Verfolgung über den Häuptern der Christen, noch waren es nur heimliche oder doch nicht vom Staat anerkannte Gemeinden, und das Blut der Märtyrer floß

2. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 365

1859 - Lübeck : Rohden
Xx. §. 3. Untergang der Karolinger. 365 stieß und Arnulf, Karlmann's Sohn, darauf erhob. Dieser Arnulf (887—899) war der letzte karolingische Kaiser, und mit Arnulf's Sohne, Ludwig dem Kinde (899—911), starb das karolingische Geschlecht in Deutschland aus. Durch die Theilungen des kaiserlichen Ländergebiets unter den Nach- kommen Ludwig's des Frommen wurden die beiden Länder Frankreich und Deutschland zum ersten Male bestimmt und klar von einander ge- schieden. Man nimmt gewöhnlich den Thetlungsvertrag zu Verdun 843 als den Zeitpunkt, von wo an unser deutsches Vaterland sich als ein besonderes und selbständiges Reich aus der großen Ländermaffe Karl's des Großen und Ludwig's ves Frommen aussonderte. Damals aber wurde der Rhein als westliche Grenze Deutschlands bestimmt. Hinter dem Rhein fing jedoch keineswegs Frankreich an, sondern erst hinter den Flüssen Rhone, Saone, Maas und Marne. Was zwischen inne lag, sollte Eigenthum des Kaisers Lothar und seiner Söhne sein. Als nun das ganze Geschlecht des Kaisers Lothar schon 875 ausstarb, wurden diese Zwischenländer Burgund und Lothringen zwischen Deutsch- land und Frankreich getheilt, und an Deutschland fielen diejenigen Stücke, welche von des Vonifacius Zeiten her und durch spätere Bestimmun- gen der Päpste unter dem Primat des Erzbischofs von Mainz standen. Unter dem Primat von Mainz standen aber jenseits des Rheins die Erz- bischöfe von Köln und Trier mit den Bisthümern Utrecht und Lüttich (später auch Metz, Tul und Verdun), sowie die Bisthümer Worms, Speier und Straßburg; selbst Basel mit einem großen Theile der west- lichen Schweiz. Hier können wir also den Umfang des deutschen Kö- nigthums, wie Ludwig der Deutsche es noch in seinem letzten Lebens- jahre vollständig in Besitz genommen hatte, klar übersehen. Es reichte von der Nordsee bis an die Alpen. Die nördliche Hälfte war nur schmal und stark nach Westen geneigt; sie erstreckte sich von der Maas nicht viel über die Elbe. Denn die slavischen Völker, welche ostwärts der Elbe wohnten, entzogen sich noch immer der germanischen Herr- schaft und blieben in wildem Heidenthum unter einer Menge kleiner Fürsten zertheilt. Die südliche Hälfte des deutschen Landes war da- gegen viel breiter, sie dehnte sich von der Saone bis an die Dran, bis an die ungarische Donau, bis an die Theiß. Aber die südöstlichen Länder konnten die deutschen Könige nicht behaupten. Es wurde ihnen schon schwer, den mächtigen Herrscher des großen mährischen Reichs in Unterthänigkeit zu halten. Als dann später gar die Magyaren Ungarn in Besitz nahmen, das mährische Reich zertrümmerten und in verhee- rendem Strome auch die deutschen Donauländer überflutheten, war es kaum möglich, die karnische und steyerische Mark, ja auch nur die bayeri- schen Grenzen gegen ihren ungestümen Andrang zu sichern. §. 3. Untergang der Karolinger. Gott der Herr sucht die Frevel der Väter heim bis in's dritte und vierte Glied. Ob auch die Väter die Zukunft ihrer Kinder durch

3. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 533

1859 - Lübeck : Rohden
Xxiv. §. 4. Philipp Ii. und die Niederlande. 5:53 Karl V., eigentlich nur noch den Titel als Oberherr; die Local- gewalten hatten die Regierung vollständig in Händen. Und waren denn nicht die Niederlande noch immer ein Theil des deutschen Reichs? Ge- hörten nicht sämmtliche Provinzen außer Flandern und Artois zum deutschen Reichsverbande? Ganz gegen Recht und Ordnung hatte Karl V. versucht, sie dem deutschen Reiche zu entfremden, und Phi- lipp Ii. suchte völlig jedes Band zu sprengen, welches die Niederlän- der noch mit ihren deutschen Stammgenossen zusammenhielt. Verge- bens beriefen sich die Provinzen auf den Kaiser, auf den passauer Vertrag, auf den Religionsfrieden von Augsburg. Vergebens nah- men sie für sich die gleichen Rechte in Anspruch, welche alle deutschen Reichsfürsten und Freistädte, und welche sie selber seit uralten Zeiten besessen hatten, nämlich ihre inneren Angelegenheiten selber zu ordnen, die Steuern für den König selber zu bewilligen, alle fremden (spani- schen) Beamten und Truppen von sich abzuweisen. Mit der rücksichts- losesten Verletzung aller beschworenen Verträge, aller verbrieften Rechte, aller alten und neuen Eide wurden sie gemißhandelt. Durch Abgaben, welche die Blüthe ihres Handels knickten und das reiche Land verar- men ließen, durch spanische Besatzungen, welche von ihren eignen Of- ficieren nicht im Zaum gehalten wurden, in ihrem Uebermuth Städte plünderten und halb Antwerpen niederbrannten, wurde die Entrüstung bis auf's Aeußerste getrieben, die Nothivendigkeit einer Aenderung in den obersten Kreisen der Regierung allgemein festgestellt. Nicht das religiöse Interesse war es, sondern das allgemein vaterländische, welches katholische und protestantische Provinzen zu jener Vereinbarung in Gent getrieben hatte. Durch sie hatte sich bereits das ganze Land von Spanien so gut wie losgesagt, obwohl sie Philipp Ii. noch die Ehren und den Titel, den er als Herzog von Burgund unter ihnen führte, lassen wollten. Da war es denn kein großer Schritt mehr, als sich im Jahre 1581 die nördlichen Provinzen, das jetzige Holland, von Philipp Ii. völlig lossagten, und nur noch den deutschen Kaiser als ihren alleinigen rechtmäßigen Oberherrn anerkennen wollten. Dieser Schritt war herbeigeführt theils durch Philipp's Ablehnung einer jeden billigen Uebereinkunft, obgleich selbst der deutsche Kaiser dazu die Hand bot und den Holländern gerecht zu werden wünschte, theils durch den neu ausbrechenden katholischen Eifer in den südlichen, zunächst den wallo- nischen Provinzen. Dort war der Adel und die Masse des Volks am wenigsten der Reformation zugänglich gewesen, hatte sich deshalb auch am ehesten die katholischen Gewaltmaßregeln Alba's und seiner Nachfolger gefallen lassen. Die Jesuiten hatten sie gern unter sich ausgenommen. Von ihrem Collegium zu Douay aus gelang es die- sen bald, die wallonischen Provinzen wieder höchst katholisch zu machen. Und hätten sie nun das drohende Umsichgreifen des holländischen Pro- testantismus ruhig dulden sollen? Ohnehin war ihnen die Uebermacht, welche die protestantischen, nördlichen Provinzen erlangt hatten, höch- lich verhaßt. Neue Ausbrüche der Bilderstürmerei und sonstige Aus- schweifungen protestantischen Gesindels in Gent und anderen Orten trie- den sie völlig wieder auf Seiten der Spanier. So begann die Treu-

4. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 534

1859 - Lübeck : Rohden
534 Xxiv. §. 5. Philipp Ii. und England mmg der niederländischen Provinzen indie südliche katholische (Belgien) und die nördliche protestantische Hälfte (Holland). Anfangs hielten die flandrischen und brabantischen Städte noch zu der nördlichen Hälfte. Aber die spanisch-wallonischen Truppen unter dem geschickten Feldherrn Philipp's, Alerander Farnese, gewannen eine Stadt nach der andern, und als der Hort der niederländischen Freiheit, Prinz Wil- helm von Oranien (1584), durch Mörderhand gefallen war, da mußten sich auch die letzten und wichtigsten Städte Brüssel, Mecheln und Antwerpen ergeben. Ueberall wurde der Protestantismus aus den wieder eroberten Landschaften bis auf die letzte Wurzel ausgerottet. Das katholische Belgien gehorchte wieder dem katholischen Spanien und in das freie protestantische Holland hinein flogen von dem belgi- schen Heerde unablässig die Funken des altgläubigen Fanatismus. Auch in Holland wurde die römische Kirche allmälig wieder heimisch, wenn auch in untergeordneter Weise. §. 5. Philipp Ii. und England. England war bestimmt, die rechte Hand deö Protestantismus zu werden, das thätige, handelnde, die protestantischen Grundsätze im praktischen Leben zur Herrschaft bringende Glied der evangelischen Christenheit. Und doch sah es längere Zeit darnach aus, als wenn die Reformation daselbst gar nicht recht zum Durchbruch kommen könnte (S.503). König Heinrich Viii. hatte bis zu seinem Tode die Anhänger des Papstes und die protestantisch Gesinnten gleichmäßig ver- folgt. Niemand sollte sich in seinem Lande weigern, ihn, den König, für das alleinige rechtmäßige Oberhaupt der englischen Kirche zu halten und seine sechs katholischen Lehrartikel zu beschwören. Als er 1546 starb, folgte eine vormundschaftliche Regierung, welche die sechs Artikel abschaffte und langsam, vorsichtig, zögernd die protestantische Lehre von der Rechtfertigung, vom Abendmahl, vom evangelischen Priesterthum und vom Wort Gottes unter dem Volk verbreiten ließ. Es schien, als sei jetzt der Sieg des Protestantismus bereits gesichert. Aber.weit gefehlt. Der junge König Eduard Vi. starb 1533, ehe er noch zu männlichen Jahren gekommen war, die vormundschaftliche Regierung hatte ein Ende, und auf den Thron kam Eduard's ältere Schwester Maria, eine strenge Katholikin, von den Protestanten als die Blutige bezeichnet. Und wen wählte sie zum Gemahl? Keinen Andern als Philipp Ii., welchem sein Vater Karl V. soeben Nea- pel, Mailand, dann auch die Niederlande und Spanien übertrug. Die Niederlande und England sollte der Erstgeborene, der aus dieser Ehe entspringen würde, als zusammengehöriges Königreich besitzen. Aber die Ehe blieb kinderlos. Philipp Ii. entfernte sich schon 1555 wie-
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